Endstand: Heim 26 – 22 Gast (Halbzeit 10:10)
Kurzfazit: Starker Start und lange offen gehalten – nach der Pause fehlt uns in einer schwächeren Phase der Zugriff, die späte Aufholjagd kommt zu spät.
Spielverlauf
Wir kommen wach aus der Kabine und führen früh (0:1), müssen aber nach einer Unterzahl direkt wieder ausgleichen lassen.
Bis zur Pause ist es ein echtes Hin und Her: Über 6:5 (19.) und 8:10 (28.) erarbeiten wir uns sogar eine Zwei-Tore-Führung, kassieren jedoch in der Schlussminute noch den Ausgleich zum 10:10.
Nach dem Seitenwechsel bleibt es bis 12:12 (36.) ausgeglichen.
Dann erwischt uns die Torserie der Heimmannschaft hart: aus unseren Fehlwürfen und Ballverlusten macht der Gegner einen 11:2-Lauf zum 23:14 (57.). Wir stemmen uns in der Schlussphase noch einmal mit konsequenten 7m von Hauke Wachtmann und schnellen Abschlüssen zurück, verkürzen Tor um Tor – am Ende reicht es nicht mehr.
Was gut war
- Start & erste Halbzeit: Stabil in der 1:1-Abwehr, vorne druckvoll – verdienter Vorsprung vor Minute 30.
- Moral: Trotz 9 Toren Rückstand geben wir das Spiel nicht her und verkürzen noch deutlich.
Woran es hakte
- Zwischenspurt der Heimischen: In der Phase nach 36′ verlieren wir Tempo und Genauigkeit; zu viele freie Chancen bleiben liegen.
- Strafminuten: Mehrfache Unterzahlen nehmen uns Rhythmus.
Unsere Torschützen
- Hauke Wachtmann (13) – 7 Tore (davon 4×7m, 1×7m vergeben)
- Helge Hommers (5) – 6 (davon 1×7m)
- Lenz Albrecht (23) – 4
- Uwe Hasselberg (4) – 2
- Jan Kattner (42) – 1
- Sven Pansegrau (21) – 1
- Jonathan Schluckebier (80) – 1
Zeitstrafen (Gast): Schluckebier (80) 2′, Hommers (5) 2′, Pansegrau (21) 2′, Albrecht (23) 2′+2′.
Auszeiten (Gast): 18:00, 39:39.
📖 Regelgrundlagen
🧭 Regelcheck: Paragraf §55
Nach dem Spiel stellte sich heraus, dass vier unserer Gegner (inkl. Torwart) am selben Tag bereits in der Regionsoberliga Süd im Einsatz waren.
Nach aktueller Lesart von §55 ist das regelkonform, solange es nicht zwei aufeinanderfolgende Spiele derselben Mannschaft sind – was hier nicht der Fall war.
Die JMH MoIn Wesermarsch I hatte ihr vorletztes Spiel am 28.09 und keiner der betroffenen Spieler war dort im Einsatz.
§55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der
Spieler*innen in Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt,
dass ein Spieler/eine Spielerin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der
höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn
zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn/sie
ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der
höheren Mannschaft ein Zeitraum von sechs acht Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der
Spieler/die Spielerin zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs Acht-Wochen-
Frist einzurechnen. Während der Dauer einer persönlichen Sperre ist die Wiedererlangung des
Spielrechts ausgeschlossen.
(2) Das Spielrecht von Spielerinnen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt.
(3) Das Spielrecht der Spielerinnen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr
vollenden, in Erwachsenenmannschaften, innerhalb der Spielrechte nach § 15, grundsätzlich nicht
eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb
unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.
